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Mieter zahlt nicht: Was Vermieter jetzt tun können

Es handelt sich hierbei um einen Ratgeberartikel und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Wenn der Mieter die Miete nicht zahlt, gerät für viele Vermieter schnell mehr ins Wanken als nur der monatliche Geldeingang. Besonders für private Vermieter ist die regelmäßige Mieteinnahme oft existenziell – sie finanziert Kredite, deckt Instandhaltungskosten oder sichert sogar den Lebensunterhalt. Doch was passiert, wenn das Geld ausbleibt?

In diesem Ratgeber erfährst du, wie du bei Mietrückständen richtig vorgehst, welche rechtlichen Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen und warum eine Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel dir dabei nicht nur Sicherheit, sondern auch Handlungsspielraum gibt.

Was du als Vermieter jetzt Schritt für Schritt tun kannst

Wenn die Miete ausbleibt, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Als Vermieter solltest du die Situation weder ignorieren noch überstürzt reagieren – sondern Schritt für Schritt vorgehen. Wichtig ist, zunächst den Dialog mit dem Mieter zu suchen und Missverständnisse auszuschließen. Sollte das Gespräch keine Lösung bringen, stehen dir verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um deine Ansprüche durchzusetzen – von der Mahnung bis hin zur Räumungsklage. Im Folgenden zeigen wir dir, wie du als Vermieter in dieser Situation richtig handelst, welche Maßnahmen wann sinnvoll sind und wie du dich mit Rechtsschutzengel rechtlich absichern kannst.

Schritt 1: Kommunikation mit dem Mieter

Die erste und wichtigste Maßnahme, die ein Vermieter bei ausbleibenden Mietzahlungen ergreifen sollte, ist die direkte Kommunikation mit dem Mieter. In vielen Fällen lässt sich das Problem bereits durch ein Gespräch oder eine freundliche Erinnerung lösen. Vielleicht hat der Mieter die Zahlung schlichtweg vergessen oder es gab technische Schwierigkeiten bei der Überweisung. Ein offenes Gespräch ist die Grundlage, um Missverständnisse zu klären und mögliche Lösungen zu finden.

Wie kommuniziert man richtig mit dem Mieter?

Ein Gespräch sollte immer zu einem frühen Zeitpunkt und nicht erst nach mehrfacher ausbleibender Zahlung stattfinden. Denn je länger man wartet, desto schwieriger wird es, das Vertrauen wiederherzustellen. Im besten Fall sollte der Vermieter den Mieter direkt ansprechen – telefonisch oder persönlich. Das Gespräch sollte in einer ruhigen und respektvollen Weise geführt werden, wobei der Vermieter versuchen sollte, die Perspektive des Mieters zu verstehen.

Das Gespräch suchen

Ein sachliches Gespräch eröffnet die Möglichkeit, zu verstehen, warum die Miete nicht gezahlt wurde. Manchmal gibt es triftige Gründe wie unerwartete finanzielle Belastungen oder persönliche Schwierigkeiten, die durch eine Vereinbarung, wie etwa eine Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub, gelöst werden können. In solchen Fällen zeigt sich der Vermieter oft als verständnisvoller und flexibler Partner, was das Mietverhältnis langfristig positiv beeinflussen kann.

Empathie zeigen

Mieter, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sind häufig unter großem Druck und können sich durch eine zu harte Haltung des Vermieters zusätzlich belastet fühlen. Durch Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft kann der Vermieter dazu beitragen, das Problem konstruktiv zu lösen. Diese Haltung fördert nicht nur die Kommunikation, sondern zeigt auch, dass der Vermieter bereit ist, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten tragbar ist.

Es ist jedoch wichtig, nicht zu lange zu warten, bevor der nächste Schritt unternommen wird. Das Ziel sollte sein, eine Lösung zu finden, die sowohl die Miete absichert als auch der Beziehung zum Mieter zugutekommt. Eine schriftliche Bestätigung der besprochenen Vereinbarungen schützt beide Parteien und sorgt für Klarheit. Damit ist der Vermieter in der Lage, auf eine klare Vereinbarung zurückzugreifen, falls es erneut zu Problemen kommt.

Schritt 2: Mahnung und Kündigung

Wenn die Miete auch nach der Kommunikation weiterhin ausbleibt, ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu gehen: die formelle Mahnung. Eine Mahnung sollte immer schriftlich erfolgen und eine deutliche Zahlungsaufforderung enthalten. In der Regel erfolgt dies in zwei bis drei Schritten, um dem Mieter ausreichend Zeit zu geben, seine Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Wie geht man vor, wenn die Mahnung notwendig wird?

  • Formelle Mahnung erstellen: Die Mahnung sollte konkret und sachlich formuliert werden. Sie sollte eine klare Zahlungsfrist enthalten, üblicherweise 10 bis 14 Tage. Dabei muss der Vermieter darauf hinweisen, dass er rechtliche Schritte einleiten wird, falls die Forderung nicht beglichen wird. Diese Mahnung ist nicht nur eine Aufforderung zur Zahlung, sondern auch ein erster formeller Schritt, um dem Mieter die Ernsthaftigkeit der Situation deutlich zu machen.
  • Forderung klarstellen: In der Mahnung ist es wichtig, die genaue Höhe der ausstehenden Miete sowie die Zahlungseingangsfrist zu benennen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Vermieter in der Regel die nächsten rechtlichen Schritte in Erwägung ziehen. Darüber hinaus kann die Mahnung auch Informationen über etwaige zusätzliche Kosten enthalten, wie etwa Mahngebühren oder Anwaltskosten, die anfallen, wenn der Fall nicht durch die Zahlung der Miete geklärt wird.
  • Abmahnung: Eine Abmahnung ist notwendig, wenn die Miete wiederholt ausbleibt oder bereits eine Kündigung erwogen wird. Die Abmahnung stellt klar, dass der Mieter die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat und dass ein weiterer Verstoß zu einer Kündigung führen kann. Sie ist ein vorbereitender Schritt, der vor einer tatsächlichen Kündigung durchgeführt werden muss, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
  • Kündigung aussprechen: Wenn der Mieter auf die Mahnung nicht reagiert, kann eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden. Wichtig ist, dass der Vermieter dabei die gesetzlichen Fristen einhält und die Kündigung ordnungsgemäß begründet. Bei einer fristlosen Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug sind zusätzliche rechtliche Überlegungen notwendig, da der Mieter unter Umständen Anspruch auf eine Nachfrist hat.

Schritt 3: Gerichtliches Mahnverfahren – hier greift dein Rechtsschutz

Bleibt die Mietzahlung auch nach Mahnung und Abmahnung aus, ist das gerichtliche Mahnverfahren der nächste sinnvolle Schritt. Es bietet dir als Vermieter die Möglichkeit, eine offizielle Zahlungsaufforderung durch das Amtsgericht zu erwirken – ohne sofort eine kostspielige Klage einreichen zu müssen. Genau hier kommt Rechtsschutzengel ins Spiel.
Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung über Rechtsschutzengel bist du nicht nur rechtlich abgesichert, sondern bekommst auch professionelle Unterstützung bei der Einleitung des Mahnverfahrens. Unsere Partneranwälte helfen dir bei der korrekten Antragstellung, prüfen die Erfolgsaussichten und begleiten dich durch jeden weiteren Schritt.

So läuft das Mahnverfahren ab:

  • Antrag auf Mahnbescheid: Mit Hilfe unserer Expert:innen reichst du beim zuständigen Amtsgericht den Mahnbescheid ein. Alle Formalitäten – von der Forderungshöhe bis zur rechtssicheren Begründung – werden dabei professionell begleitet.
  • Reaktion des Mieters: Legt der Mieter keinen Widerspruch ein, wird der Mahnbescheid automatisch rechtskräftig. Rechtsschutzengel unterstützt dich dann bei der Beantragung des Vollstreckungsbescheids.
  • Zwangsvollstreckung: Bleibt die Zahlung weiterhin aus, helfen wir dir bei der Durchsetzung – etwa durch Gehalts- oder Kontopfändung über einen Gerichtsvollzieher.

Dein Vorteil: Das gerichtliche Mahnverfahren ist oft schneller und kostengünstiger als eine Klage. Und mit Rechtsschutzengel an deiner Seite behältst du nicht nur die Kontrolle, sondern auch deine Nerven – rechtlich abgesichert, Schritt für Schritt.

Schritt 4: Räumungsklage und rechtliche Durchsetzung – mit Rechtsschutzengel gut vorbereitet

Wenn dein Mieter trotz mehrfacher Mahnungen, Abmahnung und sogar gerichtlichem Mahnbescheid weder zahlt noch auszieht, bleibt dir als Vermieter oft nur noch ein letzter Schritt: die Räumungsklage. Diese Maßnahme ist juristisch anspruchsvoll, zeitintensiv und mit hohen Kosten verbunden – vor allem dann, wenn du ohne rechtliche Unterstützung handeln musst. Doch mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bist du in genau solchen Situationen umfassend abgesichert.

Was passiert bei einer Räumungsklage – und wie hilft dir Rechtsschutzengel?

  1. Formgerechte Kündigung vorbereiten:
    Bevor du überhaupt klagen darfst, musst du eine rechtlich einwandfreie Kündigung aussprechen. Ob ordentlich mit Frist oder fristlos wegen erheblichem Zahlungsverzug – unsere Partneranwälte prüfen die Voraussetzungen, formulieren die Kündigung rechtssicher und helfen dir, alle notwendigen Nachweise zusammenzustellen.
  2. Antrag beim Amtsgericht:
    Rechtsschutzengel übernimmt die anwaltliche Vertretung bei Gericht und sorgt dafür, dass alle relevanten Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden – z. B. Mietvertrag, Zahlungsrückstände, Mahnschreiben, Kündigung. Du wirst über jeden Schritt informiert, ohne dich um Formalitäten kümmern zu müssen.
  3. Gerichtliche Entscheidung:Das Gericht prüft die Sachlage und erlässt im Erfolgsfall ein Urteil, das dem Mieter eine Räumungsfrist setzt. Mit Rechtsschutzengel an deiner Seite werden deine Interessen professionell vertreten, sodass du keine Angst vor Verfahrensfehlern oder Fristversäumnissen haben musst.
  4. Zwangsräumung einleiten:
    Wenn der Mieter auch nach dem Urteil nicht auszieht, hilft dir dein Rechtsschutz dabei, die Zwangsräumung korrekt zu beantragen und durch einen Gerichtsvollzieher durchführen zu lassen. Auch dabei fallen hohe Kosten an – die je nach Tarif über deine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

Schritt 5: Mietforderungen außergerichtlich eintreiben – mit Inkasso und Rechtsschutzengel

Wenn Mahnungen, Abmahnung und gerichtliches Mahnverfahren nicht zur Zahlung führen, kann ein professionelles Inkassoverfahren der nächste sinnvolle Schritt sein. Dabei geht es nicht nur darum, Druck aufzubauen – sondern vor allem darum, strukturiert, rechtssicher und effizient vorzugehen. Genau hier hilft dir Rechtsschutzengel mit einem integrierten Inkasso-Service, der speziell auf die Bedürfnisse von Vermietern zugeschnitten ist.

So unterstützt dich Rechtsschutzengel beim Inkassoverfahren:

  1. Beauftragung ohne Zusatzaufwand
    Über deine Vermieterrechtsschutzversicherung kannst du direkt auf Inkassodienstleister zugreifen, mit denen Rechtsschutzengel zusammenarbeitet. Du musst dich nicht selbst um die Auswahl oder Beauftragung kümmern – der gesamte Prozess wird für dich übernommen.
  2. Rechtssichere Durchführung
    Die Beitreibung der offenen Miete erfolgt über schriftliche Aufforderungen, Zahlungspläne, telefonischen Kontakt oder – je nach Eskalationsstufe – über gerichtliche Mahnverfahren. Alle Maßnahmen sind juristisch abgesichert und werden durch erfahrene Partner durchgeführt, sodass du dich nicht mit rechtlichen Feinheiten befassen musst.
  3. Kostentransparenz und Entlastung
    Die Kosten für das Inkassoverfahren sind je nach Tarif bereits über deine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Das bedeutet: Du gehst kein finanzielles Risiko ein, sondern bleibst vollständig entlastet. Falls der Mieter zahlt, werden die Kosten oft zusätzlich beim Schuldner geltend gemacht.
  4. Deeskalation durch neutrale DritteDa das Inkassounternehmen als externer Partner auftritt, bleibt dein direktes Verhältnis zum Mieter möglichst unbelastet. Das kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn das Mietverhältnis – trotz Rückständen – fortgeführt werden soll.
  5. Nahtloser Übergang in weitere SchritteBleibt das Inkasso erfolglos, kann direkt im Anschluss das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage eingeleitet werden – ohne doppelte Arbeit oder Zeitverlust, da alle Daten und Dokumente bereits vorliegen.

Schritt 6: Vermeidung von Mietzahlungen im Voraus

Die beste Strategie zur Vermeidung von ausbleibenden Mietzahlungen ist die Prävention. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Vermieter verhindern können, dass es zu einem Mietverzug kommt. Diese Maßnahmen sollten bereits vor Abschluss des Mietvertrages sowie während des Mietverhältnisses getroffen werden, um Probleme frühzeitig zu erkennen und abzumildern.

Vermieter sollten auf eine gründliche Bonitätsprüfung achten

Eine sorgfältige Bonitätsprüfung ist ein unerlässlicher Schritt, um sicherzustellen, dass der Mieter finanziell in der Lage ist, die Mietzahlungen zu leisten. Sie sollte vor der Vertragsunterzeichnung erfolgen und eine Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Mieters geben. Diese Prüfung kann durch eine Schufa-Auskunft oder eine direkte Bestätigung des Einkommens erfolgen. Mieter, die in der Vergangenheit mit Mietzahlungen in Verzug geraten sind oder anderweitige finanzielle Schwierigkeiten hatten, können als risikobehaftet eingestuft werden.

Vertragliche Vereinbarungen zur Miete

Der Mietvertrag sollte klare Regelungen enthalten, wie die Zahlung der Miete zu erfolgen hat. Dies umfasst die Höhe der Miete, den Zahlungstermin sowie eine detaillierte Darstellung der Folgen einer Nichtzahlung. Ein gut formuliertes Vertragswerk kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte des Vermieters zu schützen.

Einsatz von Kautionen als Sicherheit

Eine Kaution stellt eine zusätzliche Sicherheit dar, die der Vermieter im Falle eines Mietverzuges oder Schadens an der Wohnung in Anspruch nehmen kann. Es ist empfehlenswert, eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten zu verlangen, um sich gegen eventuelle Mietausfälle abzusichern. Der Mieter ist verpflichtet, diese Kaution zu hinterlegen, bevor er in die Wohnung einzieht.

Verwendung von Ratenzahlungsvereinbarungen und flexiblen Zahlungsplänen

In manchen Fällen, in denen Mieter temporäre finanzielle Engpässe haben, kann es hilfreich sein, flexible Zahlungsoptionen anzubieten. Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann dazu beitragen, dass der Mieter nicht in Zahlungsverzug gerät und der Vermieter trotzdem die ausstehende Miete erhält. Solche Vereinbarungen sollten jedoch klar und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit: Rechtskonform handeln: mit Rückendeckung durch Rechtsschutzengel

Der Umgang mit ausbleibenden Mietzahlungen erfordert Fingerspitzengefühl, rechtliche Klarheit und einen kühlen Kopf. Jeder Schritt – vom ersten Gespräch bis hin zur Räumungsklage – sollte gut überlegt, dokumentiert und rechtlich abgesichert sein. Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung über Rechtsschutzengel hast du genau dafür einen starken Partner an deiner Seite.

Wichtige Prinzipien, die du mit Rechtsschutzengel sicher umsetzen kannst:

  • Klarheit und Transparenz: Ob Mahnung, Kündigung oder Vergleich – alle Schritte werden professionell vorbereitet und rechtssicher formuliert. Unsere Partneranwälte sorgen dafür, dass du dich verständlich, sachlich und formal korrekt mit deinem Mieter auseinandersetzt.
  • Rechtssicherheit in jeder Phase: Rechtsschutzengel schützt dich davor, teure Fehler zu machen. Wir helfen dir, Fristen einzuhalten, korrekte Formulierungen zu verwenden und deine Ansprüche konsequent, aber fair durchzusetzen – von der Mahnung bis zur Zwangsräumung.
  • Verhältnismäßiges Vorgehen: Auch in schwierigen Situationen gilt: Fairness zahlt sich aus. Mit Rechtsschutzengel findest du den passenden Weg zwischen deeskalierender Kommunikation und wirksamer Durchsetzung deiner Forderungen – immer im Rahmen des Gesetzes.

Nicht jede Mietrückstandssituation muss in einem Rechtsstreit enden. Doch wenn es darauf ankommt, solltest du nicht unvorbereitet in einen Konflikt gehen. Mit Rechtsschutzengel bist du rechtlich auf der sicheren Seite – und kannst dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Eigentum, dein Einkommen, deine Ruhe.
Jetzt Vermieterrechtsschutz sichern – und mit rechtlicher Stärke handeln, statt nur zu reagieren.

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