Wenn der Mieter nicht zahlt, geht es schnell um viel Geld – und oft auch um die Frage, wie du als Vermieter:in rechtssicher reagierst, ohne dich später angreifbar zu machen. Wichtig ist: Nicht jeder Rückstand erlaubt sofort harte Maßnahmen, aber Untätigkeit kann deine Position schwächen. Mit einem klaren Ablauf – von Dokumentation über Mahnung bis zur möglichen Kündigung – behältst du die Kontrolle und vermeidest typische Fehler.
Erst prüfen: Wie hoch ist der Rückstand – und seit wann?
Bevor du schreibst, mahnst oder kündigst, solltest du die Fakten wasserdicht machen. Denn gerade bei Zahlungsverzug zählt im Streitfall nicht das Bauchgefühl, sondern eine saubere Aufstellung. Prüfe, ob wirklich die Miete (Grundmiete) fehlt oder „nur“ Nebenkostenvorauszahlungen, eine Betriebskostennachzahlung oder eine teilweise Zahlung vorliegt. Auch wichtig: Ist die Miete vielleicht wegen Mängeln gemindert? (Dann wäre der Rückstand ggf. kleiner oder gar nicht vorhanden.)
Lege dir am besten eine kleine Akte an und sammle:
- Mietvertrag (Zahlungstermin, Miethöhe, Vereinbarungen zu Nebenkosten)
- Kontoauszüge oder Zahlungsübersicht (welche Monate, welche Beträge)
- Etwaige Schriftwechsel (WhatsApp zählt zwar, ist aber unsauber – besser E-Mail/Brief)
- Hinweise auf mögliche Einwände des Mieters (z. B. Mängel, Streit über Nebenkostenabrechnung zu hoch)
Rechtlich entscheidend ist oft, ob der Mieter mit zwei Monatsmieten (oder mehr) im Rückstand ist – dann kann unter Umständen eine fristlose Kündigung möglich sein. Aber: Schon vorher kann eine Abmahnung und ein strukturiertes Vorgehen sinnvoll sein, damit du später nicht an Formfehlern scheiterst. Wenn es parallel Streit über die Wohnung gibt, halte das getrennt: Zahlungsrückstand ist ein anderes Thema als etwa Schäden in der Wohnung.
Kontakt aufnehmen & Zahlungsweg klären: Oft ist es (noch) lösbar
So ärgerlich es ist: In vielen Fällen lässt sich ein Mietrückstand im frühen Stadium außergerichtlich lösen – wenn du schnell und professionell reagierst. Der Mieter kann krank sein, Lohn verspätet bekommen oder schlicht überfordert sein. Für dich zählt: Du willst Geld – und eine tragfähige Lösung. Ein sachlicher Erstkontakt verhindert Eskalation und liefert dir später zugleich Argumente, dass du fair gehandelt hast.
So kannst du vorgehen:
- Telefonat oder kurze E-Mail (freundlich, aber klar): „Mir fehlt die Miete für Monat X in Höhe von …“
- Konkrete Frist nennen (z. B. 7 Tage) und um Rückmeldung bitten
- Zahlungsmodalitäten klären: hat der Mieter falsche Bankdaten genutzt, Dauerauftrag gestoppt, Verwendungszweck vergessen?
- Ratenzahlung nur schriftlich und nur, wenn es für dich Sinn ergibt (inkl. Termine)
Wichtig: Ein „Wir regeln das schon“ am Telefon hilft dir später nicht. Bestätige jedes Ergebnis schriftlich: „Wie besprochen zahlen Sie bis …“. Wenn der Mieter überhaupt nicht reagiert, ist das ein Signal, dass du konsequenter werden solltest.
Wenn du generell unsicher bist, wie du Schreiben rechtssicher formulierst: Orientiere dich an klarer, nachweisbarer Kommunikation. Und: Verwechsele Zahlungsprobleme nicht mit anderen mietrechtlichen Baustellen – etwa wenn der Mieter parallel behauptet, der Vermieter habe Mängel ignoriert. Bei echten Mängeln wäre ggf. Mietminderung wegen Schimmel ein Thema – aber das muss konkret begründet sein und ist nicht automatisch „Freifahrtschein“ fürs Nichtzahlen.
Mahnung & Abmahnung: Schriftlich, nachweisbar, mit Frist
Wenn der Mieter nicht zahlt und der freundliche Kontakt nichts bringt, solltest du den nächsten Schritt sauber dokumentieren: eine Mahnung (und je nach Situation zusätzlich eine Abmahnung). Ziel: klare Zahlungsaufforderung, Fristsetzung und Nachweis, dass der Mieter in Verzug ist bzw. dass du ihn auf die Folgen hingewiesen hast.
Eine gute Mahnung enthält:
- genaue Forderung (Monat, Betrag, offene Summe)
- Frist (z. B. 7–10 Tage)
- Zahlungsdaten (IBAN, Verwendungszweck)
- Konsequenzen bei Nichtzahlung (weitere Schritte, ggf. Kündigung)
Für die Zustellung gilt: Je besser der Nachweis, desto besser für dich. Ideal ist Einwurf-Einschreiben oder Bote (der bezeugen kann, was eingeworfen wurde). E-Mail kann ergänzen, ersetzt den sicheren Zugangsnachweis aber oft nicht.
Eine Abmahnung ist besonders sinnvoll, wenn du später auf Kündigung gehst: Sie zeigt, dass der Mieter die Chance hatte, sein Verhalten zu ändern. Das Prinzip kennst du vielleicht aus anderen Bereichen – ähnlich wie bei Abmahnungen allgemein zählt auch im Mietrecht: klar, konkret, nachvollziehbar.
Wann ist eine fristlose oder ordentliche Kündigung möglich?
Viele Vermieter:innen wollen verständlicherweise „sofort kündigen“, wenn die Miete ausbleibt. Aber: Kündigungen müssen rechtlich sauber begründet sein, sonst drohen Verzögerungen und zusätzliche Kosten. In der Praxis gibt es zwei Schienen: fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs und ordentliche Kündigung (mit Frist) – teilweise kann man auch beides kombinieren.
Typische Konstellationen, in denen eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstands in Betracht kommt:
- Der Mieter ist mit zwei Monatsmieten (oder einem vergleichbaren Betrag) im Rückstand.
- Der Rückstand ist nicht nur minimal und nicht nur „ein paar Tage“.
Wichtig: Es kommt auf die genaue Berechnung an (z. B. Teilzahlungen, unterschiedliche Miethöhen nach Erhöhung, Verrechnung). Wenn du gerade eine Mieterhöhung durchgesetzt hast, prüfe besonders sorgfältig, welche Miethöhe ab wann gilt – sonst rechnest du am Ende mit falschen Beträgen.
Auch eine ordentliche Kündigung kann möglich sein, wenn der Mieter dauerhaft unpünktlich oder wiederholt im Rückstand ist. Das wirkt „milder“, kann aber im Gesamtbild ebenfalls stark sein. In vielen Fällen ist es taktisch sinnvoll, im Kündigungsschreiben beide Kündigungsarten zu erklären (fristlos + hilfsweise ordentlich), damit du nicht bei einem Punkt scheiterst.
Formell gilt: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und die Rückstände konkret benennen. Wenn du ohnehin schon in einer Kündigungssituation bist, kann dir auch unser Ratgeber zu Mietvertrag gekündigt helfen, typische Fehler bei Fristen und Zustellung zu vermeiden.
Wenn der Mieter nach Kündigung nicht auszieht: Räumung & Zahlung durchsetzen
Selbst wenn die Kündigung wirksam ist, heißt das leider nicht, dass der Mieter freiwillig auszieht oder sofort zahlt. Wichtig: Du darfst nicht eigenmächtig räumen (Schlösser tauschen, Strom abstellen, Sachen vor die Tür stellen). Das wäre rechtlich riskant und kann teuer werden. Der sichere Weg ist meist: Räumungsklage (und parallel Zahlung einklagen).
Typischer Ablauf nach Kündigung:
- Kündigung zustellen und kurze Auszugsfrist kommunizieren.
- Wenn keine Reaktion: Anwaltliche Aufforderung (optional, oft sinnvoll).
- Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht.
- Nach Urteil: Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher.
Parallel kannst du offene Mieten titulieren lassen und ggf. Konten pfänden lassen – allerdings nur, wenn beim Mieter überhaupt etwas zu holen ist. Darum lohnt sich früh die Frage: Gibt es eine Mietkaution, die später verrechnet werden kann? Aber auch hier gilt: Kaution ist nicht „sofort frei verfügbar“. Es gibt Regeln und Abrechnungsfristen. Wenn es dabei später hakt, siehe auch Kaution nicht auszahlen (um die typische Streitlage besser einzuordnen).
Wenn zusätzlich Schäden im Raum stehen, trenne die Themen sauber: Zahlungsrückstand, Räumung und Schadensersatz. Für Schäden lohnt ein Blick auf Mieter beschädigt Wohnung, damit du weißt, wie du Beweise (Fotos, Protokolle) richtig sicherst.
Typische Fehler von Vermieter:innen – und wie du sie vermeidest
Im Stress passieren schnell Fehler, die den Fall unnötig verlängern. Viele davon sind vermeidbar, wenn du dich an ein paar Grundregeln hältst: dokumentieren, nachweisbar zustellen, sauber rechnen und keine „Selbstjustiz“. Gerade bei einem Mieter, der nicht zahlt, wird im Streitfall jedes Detail ausgeleuchtet.
Häufige Stolpersteine:
- Unklare Forderung: „Sie sind im Rückstand“ ohne Monats- und Betragsangaben.
- Fehlerhafte Berechnung: Teilzahlungen nicht berücksichtigt, falsche Miethöhe, Nebenkosten falsch verrechnet.
- Schlechte Zustellung: Nur per E-Mail, ohne Nachweis – später bestreitet der Mieter den Zugang.
- Falsche Drohungen: „Ich stelle die Heizung ab“ – das kann nach hinten losgehen. (Als Mieterproblem beschrieben in Vermieter dreht Heizung ab – als Vermieter solltest du genau das vermeiden.)
- Vermischte Themen: Zahlungsrückstand mit Ärger über Lärm, Hausordnung, Nachbarn etc. (Wenn es darum geht, hilft eher Nachbarschaftsstreit.)
Praxis-Tipp: Bleib in Schreiben immer sachlich. Keine Beleidigungen, keine „letzte Warnung!!!“, keine unzulässigen Zusatzforderungen. Wenn du Verzugszinsen oder Mahnkosten geltend machen willst, lass kurz prüfen, was realistisch durchsetzbar ist – sonst wird die Sache angreifbar und der Fokus (Hauptmiete!) geht verloren.
Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe oder Rechtsschutz – und was solltest du bereithalten?
Spätestens wenn du kündigen willst, der Rückstand größer wird oder der Mieter „Gegenargumente“ aufmacht (Mängel, Aufrechnung, angebliche Vereinbarungen), ist anwaltliche Hilfe oft sinnvoll. Ein kurzer Anwaltsbrief kann manchmal mehr Wirkung haben als drei Mahnungen – und er reduziert das Risiko, dass du eine unwirksame Kündigung aussprichst.
Damit Beratung schnell und effizient ist, halte diese Unterlagen bereit:
- Mietvertrag + Nachträge
- Rückstandsliste + Kontoauszüge
- Mahnung/Abmahnung + Zustellnachweise
- Kündigungsschreiben (Entwurf oder bereits verschickt) + Zustellnachweis
- Falls relevant: Dokumentation zu Mängeln (Fotos, Protokolle, Handwerkerberichte)
Rechtsschutz kann helfen, die Kosten eines Streits abzufedern – gerade wenn es in Richtung Gerichtsverfahren geht. Wichtig ist häufig der Zeitpunkt (Wartezeiten/Schadenzeitpunkt) und ob Mietrecht/Vermieterrecht abgedeckt ist. Wenn du häufiger vermietest oder finanziell nicht „mal eben“ mehrere tausend Euro vorstrecken willst, ist eine frühzeitige Absicherung oft beruhigend.
Fazit & Handlungsempfehlung
Wenn der Mieter nicht zahlt, solltest du strukturiert vorgehen: erst Rückstand sauber prüfen und dokumentieren, dann zügig schriftlich mahnen (mit Frist und Zustellnachweis) und – wenn nötig – rechtssicher kündigen. Vermeide Eigenmächtigkeiten und halte Zahlungsrückstand, Mängelthemen und mögliche Schäden klar getrennt. Wenn der Mieter nach Kündigung nicht auszieht, führt der rechtssichere Weg über Räumungsklage und Vollstreckung.
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