Es handelt sich hierbei um einen Ratgeberartikel und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Wenn es im Mietverhältnis zu ernsthaften Problemen kommt, stellt sich für viele Vermieter (aber auch Mieter) schnell die Frage: Darf der Mietvertrag eigentlich fristlos gekündigt werden? Die Antwort: Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Denn eine fristlose Kündigung stellt immer einen schweren Eingriff in das Vertragsverhältnis dar und ist deshalb rechtlich streng geregelt.
Welche Regelungen es gibt und, ob du davon betroffen bist, erfährst du jetzt!
Fristlose Kündigung: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Die fristlose Kündigung eines Mietvertrags ist ein rechtlich besonders sensibler Schritt. Sie beendet das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist – mit sofortiger Wirkung. Damit diese Form der Kündigung rechtlich wirksam ist, müssen klare gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, die sowohl Vermieter als auch Mieter genau kennen sollten.
Zunächst gilt: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung – sei sie noch so deutlich ausgesprochen – ist rechtlich unwirksam. Die schriftliche Form ist zwingend erforderlich und sollte auch den konkreten Kündigungsgrund benennen. Allgemeine Formulierungen oder unbelegte Vorwürfe reichen nicht aus.
Der entscheidende Punkt ist das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ im Sinne des § 543 BGB. Das bedeutet, es muss eine Situation entstanden sein, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Typische Beispiele hierfür sind:
- Erheblicher Zahlungsverzug, z. B. zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht gezahlt
- Störung des Hausfriedens, etwa durch anhaltenden Lärm oder aggressives Verhalten
- Vertragsverletzungen, wie unerlaubte Untervermietung, mutwillige Beschädigungen oder gewerbliche Nutzung ohne Genehmigung
In vielen Fällen ist es zudem erforderlich, vor der fristlosen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen. Sie soll dem Vertragspartner die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in Ausnahmen zulässig, etwa bei schweren Pflichtverletzungen.
Auch der Zeitpunkt der Kündigung spielt eine Rolle: Sie sollte zeitnah nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen. Andernfalls kann dir vorgeworfen werden, dass du das Verhalten zu lange geduldet hast – was die Kündigung anfechtbar macht.
Form und Fristen der Kündigung
Egal ob ordentliche oder fristlose Kündigung – die formalen Anforderungen müssen zwingend eingehalten werden, damit das Kündigungsschreiben rechtlich wirksam ist. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Kündigung anfechtbar oder unwirksam wird.
1. Schriftform ist Pflicht
Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Das bedeutet: Sie muss als physisches Dokument vorliegen und vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder Telefonat ist grundsätzlich nicht zulässig. Diese Regelung gilt sowohl für Mieter als auch für Vermieter und ist in § 568 BGB eindeutig festgelegt.
Für Vermieter besonders wichtig: Die Kündigung muss auch begründet sein – insbesondere bei einer ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs oder Pflichtverletzungen sowie bei fristlosen Kündigungen.
2. Zustellung mit Nachweis
Damit du als Kündigender im Zweifel nachweisen kannst, dass die Kündigung tatsächlich zugegangen ist, solltest du sie per Einwurfeinschreiben oder mit Empfangsbestätigung versenden. Noch sicherer ist die persönliche Übergabe mit Unterschrift auf einer Kopie als Empfangsbestätigung.
3. Kündigungsfristen beachten
Für eine ordentliche Kündigung gelten unterschiedliche Fristen:
- Für Mieter: Immer drei Monate, unabhängig von der Wohndauer
- Für Vermieter: gestaffelt nach Dauer des Mietverhältnisses
- bis 5 Jahre: 3 Monate
- 5–8 Jahre: 6 Monate
- über 8 Jahre: 9 Monate
Die Kündigung kann nur zum Monatsende ausgesprochen werden. Das heißt: Geht die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats beim Empfänger ein, zählt dieser Monat noch zur Frist. Andernfalls beginnt die Frist erst mit dem nächsten Monat.
Wer Formvorschriften oder Fristen nicht einhält, riskiert eine unwirksame Kündigung – mit erheblichen rechtlichen Folgen. Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bist du auf der sicheren Seite: Wir helfen dir, Kündigungen korrekt zu formulieren, rechtssicher zuzustellen und Fristen einzuhalten. So kannst du dich darauf verlassen, dass dein Vorgehen Bestand hat.
Kündigung durch den Mieter: Was ist zu beachten?
Auch wenn die Kündigung durch den Mieter im Vergleich zur Vermieterseite meist unkomplizierter ist, sollte man den Vorgang nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn bereits kleine formale Fehler können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist – mit unangenehmen Folgen. Wer etwa die gesetzliche Frist von drei Monaten nicht korrekt einhält oder die Kündigung zu spät abschickt, verlängert das Mietverhältnis automatisch um einen weiteren Monat. Das kann teuer werden, wenn bereits ein neuer Mietvertrag unterschrieben ist oder ein Umzug geplant war. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig einen genauen Blick auf die Kündigungsbedingungen zu werfen.
Schriftform ist Pflicht
Eine der wichtigsten Anforderungen bei der Kündigung eines Mietvertrags durch den Mieter ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform. Laut § 568 BGB muss eine Kündigung schriftlich erfolgen – das heißt: als klassisches Papierdokument mit handschriftlicher Unterschrift. Kündigungen per E-Mail, Fax, SMS oder Telefon sind ausdrücklich nicht zulässig und damit rechtlich unwirksam.
Besonders wichtig wird das bei gemeinschaftlichen Mietverhältnissen. Stehen mehrere Personen – etwa ein Paar oder eine Wohngemeinschaft – im Mietvertrag, müssen alle Vertragsparteien die Kündigung unterschreiben. Reicht nur ein Mieter die Kündigung ein, gilt sie lediglich als Teilkündigung und beendet das Mietverhältnis nicht vollständig. In solchen Fällen kann es zu unnötigen Verzögerungen und rechtlichen Komplikationen kommen.
Auch der Zeitpunkt der Zustellung ist entscheidend. Die Kündigung gilt erst dann als zugegangen, wenn sie dem Vermieter tatsächlich vorliegt. Deshalb solltest du auf eine nachweisbare Zustellung achten – am besten per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung. Nur so kannst du im Zweifel belegen, dass deine Kündigung fristgerecht eingereicht wurde.
Ein formloser Zettel im Briefkasten reicht also nicht. Auch wenn der Inhalt korrekt ist – fehlt die Unterschrift oder ist das Schreiben nicht zuordenbar, wird die Kündigung unwirksam.
Tipp: Nutze klare Formulierungen, nenne das genaue Mietobjekt und den gewünschten Beendigungszeitpunkt – das schafft Klarheit und schützt dich vor Missverständnissen. Mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bist du zudem rechtlich abgesichert, falls es trotz korrekter Kündigung zu Streitigkeiten mit dem Mieter kommt
Kündigungsfrist richtig berechnen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate, sofern im Mietvertrag keine andere Frist vereinbart wurde. Diese Frist ermöglicht es dem Vermieter, rechtzeitig neuen Wohnraum zu vermieten, und dem Mieter, den Umzug ohne zeitlichen Druck zu planen. Allerdings kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Fehlern – mit der Folge, dass das Mietverhältnis ungewollt länger läuft und zusätzliche Mietzahlungen fällig werden.
Entscheidend für den Fristbeginn ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Tag, an dem das Schreiben dem Vermieter zugeht. Und auch das reicht nicht allein: Damit der laufende Monat noch in die dreimonatige Kündigungsfrist einfließt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen. Dabei zählen auch Samstage als Werktage, Sonn- und Feiertage jedoch nicht.
Beispiel:
Wird das Kündigungsschreiben am 2. Mai übergeben oder im Briefkasten des Vermieters eingeworfen, endet das Mietverhältnis zum 31. Juli. Trifft es erst am 4. Mai ein, verschiebt sich das Vertragsende auf den 31. August – ein ganzer Monat mehr Miete kann fällig werden.
Wichtig ist auch: Die Kündigungsfrist beginnt nicht automatisch mit dem Datum auf dem Schreiben, sondern erst mit dem nachgewiesenen Zugang. Deshalb solltest du immer auf eine nachvollziehbare Zustellung achten – etwa per Einwurf-Einschreiben oder mit schriftlicher Empfangsbestätigung.
Eine korrekt berechnete Kündigungsfrist spart bares Geld – und Nerven. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich bereits vor dem Versand rechtlich beraten lassen. Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bist du im Falle von Streitigkeiten um Fristen oder Vertragslaufzeiten rechtlich optimal abgesichert.
Inhaltlich klar und eindeutig
Neben der korrekten Form und der Einhaltung der Fristen ist auch der Inhalt der Kündigung entscheidend, um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Eine gut strukturierte und eindeutig formulierte Kündigung hilft dabei, unnötige Rückfragen zu verhindern – und schützt dich im Zweifelsfall vor finanziellen Nachteilen.
Damit deine Kündigung rechtlich Bestand hat, sollte sie folgende Elemente enthalten:
- Betreff: „Kündigung des Mietvertrags“
- Nennung der Adresse und des Mietobjekts: damit klar ist, welche Wohnung oder Immobilie gemeint ist
- Angabe des gewünschten Vertragsendes: z. B. „Ich kündige hiermit den Mietvertrag zum 31. August 2025“
- Bitte um schriftliche Bestätigung: z. B. „Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins“
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift
Kündigung durch den Mieter: Sachlich und klar formulieren
Die Kündigung sollte in einem sachlichen Ton gehalten sein. Kurze, klare Formulierungen sind besser als ausschweifende Begründungen. Ein einfaches, aber präzises Schreiben reicht vollkommen aus.
Besondere Vorsicht bei Mehrfachmietverträgen und genauer Wohnungsbezeichnung
Besonders wichtig ist die eindeutige Bezeichnung der Wohnung, vor allem wenn mehrere Mietverträge oder ein Mehrfamilienhaus betroffen sind. Auch der Kündigungszeitpunkt muss klar benannt sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Rechtliche Prüfung und Unterstützung durch Rechtsschutz
Bei Unsicherheiten, etwa bei Zeitmietverträgen, Wohngemeinschaften oder Mieterhöhungen, solltest du die Kündigung rechtlich prüfen lassen. Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bist du abgesichert und bekommst Unterstützung bei der rechtssicheren Formulierung.
Sonderregelungen und Ausnahmen bei Mietverträgen
Nicht jeder Mietvertrag lässt sich jederzeit ordentlich kündigen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Ausnahmen.
Zeitmietverträge: Keine ordentliche Kündigung möglich
Bei Zeitmietverträgen endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Datum, eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur wenn im Vertrag eine Kündigungsklausel steht, kann man früher aussteigen.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Strenge Voraussetzungen
Fristlos kündigen kannst du nur bei schwerwiegenden Gründen wie massiven Mängeln, Gesundheitsgefährdung oder schweren Pflichtverletzungen des Vermieters. In solchen Fällen empfiehlt sich unbedingt eine rechtliche Beratung, um Fehler zu vermeiden.
Einvernehmliche Vertragsauflösung: Die flexible Alternative
Wenn du früher aus dem Vertrag möchtest, kann eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter der beste Weg sein.
Offenes Gespräch und Nachmieterregelung
Ein Gespräch mit dem Vermieter ist der erste Schritt. Oft zeigen sich Vermieter gesprächsbereit, vor allem wenn du einen passenden Nachmieter vorschlägst. Ein gesetzlicher Anspruch auf vorzeitige Entlassung besteht jedoch nicht automatisch.
Schriftliche Aufhebungsvereinbarung schützt beide Seiten
Wird eine Lösung gefunden, sollte diese schriftlich fixiert werden. Wichtige Punkte sind:
- Das genaue Beendigungsdatum
- Rückgabemodalitäten
- Eventuelle Verpflichtungen wie Schönheitsreparaturen oder Nachzahlungen
- Die Klärung der Kaution
Rechtliche Unterstützung bei Unsicherheiten
Wenn der Vermieter zögert oder es Unsicherheiten gibt, ist rechtliche Hilfe sinnvoll. Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bist du auf der sicheren Seite.
Fristlose Kündigung durch den Vermieter
Vermieter können nur unter engen Voraussetzungen fristlos kündigen, etwa bei Zahlungsverzug oder schweren Vertragsverletzungen des Mieters.
Gründe für eine fristlose Kündigung
- Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsmieten
- Massive Störung des Hausfriedens
- Unerlaubte Untervermietung
- Mutwillige Beschädigung der Mietsache
- Wiederholte unautorisierte gewerbliche Nutzung
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter: Strenge Regeln
Das Mietrecht schützt den Mieter besonders. Deshalb sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter eng gefasst.
Hauptgründe für eine ordentliche Kündigung (§ 573 BGB)
- Eigenbedarf: Vermieter oder Angehörige benötigen die Wohnung selbst.
- Verletzung vertraglicher Pflichten: Zum Beispiel Mietrückstand, unerlaubte Untervermietung, Störung des Hausfriedens.
- Wirtschaftliche Verwertung: Wenn der Erhalt des Mietverhältnisses eine wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks erheblich erschwert, etwa bei geplanten Umbauten oder Abriss.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, den konkreten Kündigungsgrund enthalten und nachweislich beim Mieter zugehen. Je nach Dauer des Mietverhältnisses gelten zudem gestaffelte Kündigungsfristen von 3, 6 oder 9 Monaten.
Wichtig: Reine Unzufriedenheit mit dem Mieter oder der Wunsch nach einer höheren Miete reichen rechtlich nicht aus. Eine fehlerhafte oder unbegründete Kündigung ist unwirksam – und kann bei Rechtsstreitigkeiten teuer werden.
Tipp: Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bekommst du rechtliche Unterstützung bei der Prüfung und Formulierung der Kündigung – und bist bei Konflikten rechtlich abgesichert. So handelst du rechtssicher und vermeidest teure Fehler.
Fristlose Kündigung durch den Vermieter
Die fristlose Kündigung ist das schärfste rechtliche Mittel, das Vermietern im Konflikt mit Mietern zur Verfügung steht. Sie beendet das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Damit diese Kündigungsform rechtlich wirksam ist, müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Typische Gründe hierfür sind:
- Erheblicher Mietrückstand: Der Mieter hat z. B. zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht gezahlt.
- Wiederholte unpünktliche Mietzahlungen trotz vorheriger Abmahnung.
- Massive Störung des Hausfriedens oder Belästigung anderer Mieter.
- Unerlaubte Untervermietung oder gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung.
- Mutwillige Beschädigung der Wohnung oder des Gebäudes.
- Illegale Handlungen in der Wohnung, wie Drogenkonsum, Waffenbesitz oder kriminelle Aktivitäten.
Vor einer fristlosen Kündigung ist in den meisten Fällen eine schriftliche Abmahnung erforderlich. Diese soll dem Mieter die Chance geben, sein Verhalten zu ändern. Nur wenn sich keine Besserung zeigt oder der Verstoß besonders schwer wiegt, ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Wichtig: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Vermieter vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 314 BGB analog). Versäumt der Vermieter diese Frist, kann die Kündigung unwirksam sein.
Eine sorgfältige Dokumentation (z. B. Zahlungshistorie, Zeugen, Fotos, Schriftverkehr) ist unerlässlich, um die Wirksamkeit der Kündigung im Streitfall belegen zu können.
Rechte des Mieters bei einer Kündigung
Wenn ein Mieter eine Kündigung erhält, hat er verschiedene Rechte, die ihm helfen können, sich gegen eine unrechtmäßige oder ungerechte Kündigung zu wehren. In Deutschland ist der Mieter durch das Mietrecht gut geschützt, und es gibt mehrere rechtliche Mittel, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Ein Mieter kann unter bestimmten Umständen die Kündigung anfechten oder aufschieben.
Widerspruch gegen die Kündigung
Wenn ein Mieter die Kündigung als unberechtigt empfindet, kann er innerhalb von zwei Monaten Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und an den Vermieter gerichtet werden. Es ist wichtig, dass der Mieter in seinem Widerspruch die Gründe nennt, warum er die Kündigung für unrechtmäßig hält, zum Beispiel, weil der Vermieter keine berechtigten Interessen geltend machen kann oder die Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt.
Besondere Beachtung sollte auch der Eigenbedarf des Vermieters finden. Hier kann der Mieter unter Umständen nachweisen, dass der angebliche Eigenbedarf nicht tatsächlich besteht oder nur vorgeschoben ist. Ein häufiges Problem in solchen Fällen ist, dass der Vermieter den Eigenbedarf nicht korrekt oder glaubhaft darlegt, was eine Kündigung unwirksam machen kann. In vielen Fällen wird von Gerichten festgestellt, dass der Eigenbedarf als Kündigungsgrund unzulässig war, weil der Vermieter keinen hinreichend nachvollziehbaren Bedarf für die Wohnung nachweisen konnte.
Wenn der Mieter den Widerspruch korrekt einlegt, kann das Mietverhältnis bis zu einer gerichtlichen Klärung der Situation fortgesetzt werden. In einigen Fällen kann der Widerspruch auch dazu führen, dass der Vermieter die Kündigung zurücknimmt und das Mietverhältnis weiterhin bestehen bleibt. Der Mieter kann dann weiterhin in der Wohnung bleiben, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Mietaufhebungsanspruch und Aufschub der Kündigung
In besonderen Fällen kann der Mieter einen Aufschub der Kündigung oder einen Mietaufhebungsanspruch geltend machen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellen würde, etwa bei einer plötzlichen schweren Krankheit oder in sozialen Härtefällen. Ein solcher Antrag kann beim Gericht gestellt werden, und in manchen Fällen kann der Mieter sogar eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, den konkreten Kündigungsgrund enthalten und nachweislich beim Mieter zugehen. Je nach Dauer des Mietverhältnisses gelten zudem gestaffelte Kündigungsfristen von 3, 6 oder 9 Monaten.
Wichtig: Reine Unzufriedenheit mit dem Mieter oder der Wunsch nach einer höheren Miete reichen rechtlich nicht aus. Eine fehlerhafte oder unbegründete Kündigung ist unwirksam – und kann bei Rechtsstreitigkeiten teuer werden.
Tipp: Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bekommst du rechtliche Unterstützung bei der Prüfung und Formulierung der Kündigung – und bist bei Konflikten rechtlich abgesichert. So handelst du rechtssicher und vermeidest teure Fehler.
Fristlose Kündigung durch den Vermieter
Die fristlose Kündigung ist das schärfste rechtliche Mittel, das Vermietern im Konflikt mit Mietern zur Verfügung steht. Sie beendet das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Damit diese Kündigungsform rechtlich wirksam ist, müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Typische Gründe hierfür sind:
- Erheblicher Mietrückstand: Der Mieter hat z. B. zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht gezahlt.
- Wiederholte unpünktliche Mietzahlungen trotz vorheriger Abmahnung.
- Massive Störung des Hausfriedens oder Belästigung anderer Mieter.
- Unerlaubte Untervermietung oder gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung.
- Mutwillige Beschädigung der Wohnung oder des Gebäudes.
- Illegale Handlungen in der Wohnung, wie Drogenkonsum, Waffenbesitz oder kriminelle Aktivitäten.
Vor einer fristlosen Kündigung ist in den meisten Fällen eine schriftliche Abmahnung erforderlich. Diese soll dem Mieter die Chance geben, sein Verhalten zu ändern. Nur wenn sich keine Besserung zeigt oder der Verstoß besonders schwer wiegt, ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Wichtig: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Vermieter vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 314 BGB analog). Versäumt der Vermieter diese Frist, kann die Kündigung unwirksam sein.
Eine sorgfältige Dokumentation (z. B. Zahlungshistorie, Zeugen, Fotos, Schriftverkehr) ist unerlässlich, um die Wirksamkeit der Kündigung im Streitfall belegen zu können.
Rechte des Mieters bei einer Kündigung
Wenn ein Mieter eine Kündigung erhält, hat er verschiedene Rechte, die ihm helfen können, sich gegen eine unrechtmäßige oder ungerechte Kündigung zu wehren. In Deutschland ist der Mieter durch das Mietrecht gut geschützt, und es gibt mehrere rechtliche Mittel, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Ein Mieter kann unter bestimmten Umständen die Kündigung anfechten oder aufschieben.
Widerspruch gegen die Kündigung
Wenn ein Mieter die Kündigung als unberechtigt empfindet, kann er innerhalb von zwei Monaten Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und an den Vermieter gerichtet werden. Es ist wichtig, dass der Mieter in seinem Widerspruch die Gründe nennt, warum er die Kündigung für unrechtmäßig hält, zum Beispiel, weil der Vermieter keine berechtigten Interessen geltend machen kann oder die Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt.
Besondere Beachtung sollte auch der Eigenbedarf des Vermieters finden. Hier kann der Mieter unter Umständen nachweisen, dass der angebliche Eigenbedarf nicht tatsächlich besteht oder nur vorgeschoben ist. Ein häufiges Problem in solchen Fällen ist, dass der Vermieter den Eigenbedarf nicht korrekt oder glaubhaft darlegt, was eine Kündigung unwirksam machen kann. In vielen Fällen wird von Gerichten festgestellt, dass der Eigenbedarf als Kündigungsgrund unzulässig war, weil der Vermieter keinen hinreichend nachvollziehbaren Bedarf für die Wohnung nachweisen konnte.
Wenn der Mieter den Widerspruch korrekt einlegt, kann das Mietverhältnis bis zu einer gerichtlichen Klärung der Situation fortgesetzt werden. In einigen Fällen kann der Widerspruch auch dazu führen, dass der Vermieter die Kündigung zurücknimmt und das Mietverhältnis weiterhin bestehen bleibt. Der Mieter kann dann weiterhin in der Wohnung bleiben, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Mietaufhebungsanspruch und Aufschub der Kündigung
In besonderen Fällen kann der Mieter einen Aufschub der Kündigung oder einen Mietaufhebungsanspruch geltend machen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellen würde, etwa bei einer plötzlichen schweren Krankheit oder in sozialen Härtefällen. Ein solcher Antrag kann beim Gericht gestellt werden, und in manchen Fällen kann der Mieter sogar eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
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