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Schäden in der Wohnung: Wer haftet?

Es handelt sich hierbei um einen Ratgeberartikel und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Ein Wasserschaden, ein zerkratzter Parkettboden oder ein Riss in der Wand – Schäden in Mietwohnungen sind Alltag, führen aber schnell zu Streit. Wer haftet? Der Mieter, der Vermieter – oder zahlt die Versicherung?
Die Antwort hängt vom Einzelfall ab – und davon, ob du rechtlich abgesichert bist.
In diesem Beitrag erfährst du, wie du im Schadenfall richtig reagierst, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Rechtsschutzengel dir helfen kann!

Haftung des Mieters bei Schäden

Mieter sind verpflichtet, die gemietete Wohnung pfleglich zu behandeln. Doch trotz aller Sorgfalt kann es im Laufe eines Mietverhältnisses zu Schäden kommen – sei es durch Fehlverhalten, Unachtsamkeit oder bauliche Gegebenheiten. Für Vermieter stellt sich dann die Frage: Wer haftet – und wer zahlt die Reparatur?
Grundsätzlich haftet der Mieter immer dann, wenn ein Schaden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurde. Dazu zählen zum Beispiel zerbrochene Fenster, durchfeuchtete Böden durch nicht gemeldete Wasserschäden oder mutwillig beschädigtes Inventar. Wichtig: Die Beweispflicht liegt in vielen Fällen beim Vermieter – er muss nachweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.
Nicht haftbar ist der Mieter hingegen bei gewöhnlicher Abnutzung, wie etwa Kratzer im Parkett oder abgewohnte Wandfarbe. Auch bauliche Mängel oder Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Rohrbruch) liegen außerhalb seiner Verantwortung.
Streit entsteht oft dort, wo die Ursache nicht eindeutig ist. Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel kannst du solche Konflikte rechtssicher klären lassen. Wir unterstützen dich bei der Beweissicherung, prüfen die Haftungsfrage und setzen berechtigte Forderungen durch – außergerichtlich oder im Verfahren.

Schäden durch unsachgemäße Nutzung

Ein häufiger Grund für Mietschäden ist die unsachgemäße Nutzung der Wohnung durch den Mieter. Anders als bei normaler Abnutzung handelt es sich hier um vermeidbare Schäden, die durch unachtsames oder fahrlässiges Verhalten entstehen – und somit in die Verantwortung des Mieters fallen.
Typische Beispiele:

  • Kratzer und Dellen durch Möbelrücken ohne Schutz
  • Risse durch falsch montierte Regale oder Dübel
  • Feuchtigkeitsschäden durch unzureichendes Lüften
  • Verfärbungen oder Schäden durch aggressive Reinigungsmittel
  • Überlaufendes Wasser, weil ein Wasserhahn vergessen wurde

In diesen Fällen kann der Vermieter Schadenersatz verlangen, vorausgesetzt, die Ursache ist eindeutig dem Mieter zuzuordnen. Eine sorgfältige Dokumentation – etwa bei Übergabeprotokollen oder Zeugen – ist entscheidend, um Ansprüche durchzusetzen.
Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bekommst du rechtliche Unterstützung, wenn es um die Durchsetzung solcher Forderungen geht. Wir klären, ob der Schaden ersatzpflichtig ist, kümmern uns um die juristische Einschätzung und begleiten dich bei allen rechtlichen Schritten – schnell, fundiert und zuverlässig.

Haftung bei Schäden an der Einrichtung

Viele Mietverhältnisse beinhalten neben der Wohnung selbst auch Einrichtungsgegenstände des Vermieters – etwa eine Einbauküche, fest installierte Möbel, sanitäre Anlagen oder technische Ausstattung wie Heizkörper und Rollläden. Wird diese Einrichtung beschädigt, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet für den Schaden – Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich gilt: Einrichtungsgegenstände, die mitvermietet wurden, stehen unter dem Schutz des Mietvertrags. Der Mieter ist verpflichtet, diese sorgsam zu behandeln und Schäden zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Beschädigungen – etwa durch unsachgemäßen Gebrauch, Nachlässigkeit oder bewusste Manipulation – kann der Mieter für Reparatur oder Ersatz haftbar gemacht werden.

  • Zerkratzte Arbeitsflächen in der Einbauküche
  • Herausgebrochene Schubladen oder defekte Scharniere durch Überlastung
  • Verstopfte oder beschädigte Abflüsse durch falsche Nutzung
  • Abgebrochene Türgriffe, Steckdosen oder Lichtschalter durch Gewaltanwendung

Allerdings muss der Vermieter im Streitfall nachweisen können, dass der Mieter für den Schaden verantwortlich ist – und dass es sich nicht um gewöhnliche Abnutzung handelt. Besonders kritisch wird es, wenn der Mieter behauptet, der Schaden sei bereits bei Einzug vorhanden gewesen oder auf mangelhafte Qualität zurückzuführen ist.
Eine lückenlose Dokumentation bei Wohnungsübergabe, regelmäßige Wartung und klare Vereinbarungen im Mietvertrag helfen, Konflikte zu vermeiden.
Und wenn doch gestritten wird? Dann ist die Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel dein Rückhalt. Wir prüfen den Einzelfall, sichern Beweise und helfen dir, berechtigte Forderungen durchzusetzen – professionell, rechtssicher und zuverlässig. So schützt du deine Einrichtung und dein Eigentum – auch über das Mietverhältnis hinaus.

Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt

Nicht alle Schäden in einer Mietwohnung lassen sich direkt dem Mieter oder Vermieter zuordnen. Kommt es durch Dritte oder durch höhere Gewalt zu Beschädigungen, wird die Frage der Haftung schnell kompliziert. Für Vermieter ist es entscheidend, solche Konstellationen rechtlich korrekt einzuordnen, um unnötige Kosten zu vermeiden oder gezielt Schadenersatz einzufordern.
Typische Beispiele für Schäden durch Dritte:

  • Handwerker verursachen versehentlich Schäden an Böden oder Wänden
  • Besucher oder Lieferdienste beschädigen Türen oder Treppenhäuser
  • Nachbarn verursachen Wasserschäden in angrenzenden Wohnungen
  • Umzugshelfer beschädigen Flure, Aufzüge oder Mietereinbauten

In diesen Fällen ist grundsätzlich der Verursacher haftbar, oft greift dessen Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Der Schaden muss jedoch klar nachweisbar sein – ein Punkt, an dem Streitigkeiten häufig entstehen.
Typische Fälle höherer Gewalt:

  • Sturmschäden am Dach
  • Überschwemmungen durch Starkregen
  • Blitzschlag mit Folgeschäden an Technik oder Elektrik
  • Hagelschäden an Fenstern oder Fassade

Hier greift meist die Gebäudeversicherung des Vermieters, doch auch hier kommt es regelmäßig zu Diskussionen: etwa, wenn Mieter Schäden an Mobiliar geltend machen oder der Versicherer nur einen Teil der Kosten abdecken will.
Wichtig für Vermieter:

  • Klare Dokumentation ist essenziell
  • Zuständigkeiten müssen sauber abgegrenzt werden
  • Versicherungen fordern oft detaillierte Beweise und Fristen

Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bist du für genau solche Fälle gewappnet. Wir helfen dir bei der rechtlichen Einschätzung, übernehmen die Kommunikation mit Dritten und setzen deine Ansprüche durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Haftung des Vermieters bei Schäden

Als Vermieter trägst du nicht nur die Verantwortung für die Vermietung der Immobilie, sondern auch für ihren baulichen Zustand. Das bedeutet: Du bist gesetzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen und bewohnbaren Zustand zu halten. Treten Schäden auf, die auf bauliche Mängel, unterlassene Wartung oder fehlerhafte Installationen zurückzuführen sind, haftest du in der Regel für die Beseitigung – und in bestimmten Fällen sogar für Folgeschäden oder Mietminderungen.

Besonders relevant wird das bei undichten Fenstern, defekten Heizsystemen, Schimmel durch Konstruktionsfehler oder gefährlichen elektrischen Anlagen. Auch dann, wenn Mieter dich über einen Schaden informieren und du nicht zeitnah reagierst, kann das zu einer Haftung führen.

In diesem Abschnitt zeigen wir dir, welche Schäden du als Vermieter tragen musst, wo deine Pflichten beginnen – und wann du dich auf rechtlicher Ebene absichern solltest. Denn nicht jeder Schaden ist eindeutig zuzuordnen – und nicht jede Forderung eines Mieters ist gerechtfertigt. Mit Rechtsschutzengel bist du auf der sicheren Seite.

Haftung bei baulichen Mängeln und Defekten

Die Haftung des Vermieters bezieht sich in erster Linie auf Schäden, die nicht vom Mieter verursacht wurden, sondern auf bauliche Mängel oder defekte Ausstattung zurückgehen. Als Vermieter bist du gesetzlich verpflichtet, die Immobilie in einem sicheren und gebrauchstauglichen Zustand zu halten. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung wichtiger Bestandteile der Wohnung.

Typische Fälle, in denen du als Vermieter haftest:

  • Risse in Wänden oder Decken durch Gebäudesetzung
  • Undichte Fenster oder Türen, die zu Feuchtigkeitsschäden führen
  • Defekte Heizungen, die das Wohnen im Winter unzumutbar machen
  • Rohrbrüche oder undichte Leitungen, die zu Wasserschäden führen
  • Elektrische Installationen, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen

Wenn du deiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommst und daraus ein Schaden entsteht, bist du verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen – unter Umständen auch zusätzliche Kosten, etwa für die Hotelunterbringung des Mieters bei Unbewohnbarkeit.

Wann die Haftung des Vermieters entfällt:

Es gibt auch Situationen, in denen du nicht haftest – etwa wenn der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter entstanden ist. Beispiele:

  • Verfärbungen im Boden durch aggressive Reinigungsmittel
  • Schimmelbildung durch falsches Lüftungsverhalten
  • Verstopfungen durch unsachgemäßen Gebrauch von Abflüssen

Wichtig: Die Abgrenzung zwischen baulichem Mangel und Mieterverhalten ist oft nicht eindeutig – und kann schnell zu einem Streitfall werden.

Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bist du für genau solche Fälle rechtlich abgesichert. Wir prüfen die Verantwortlichkeiten, wehren unberechtigte Forderungen ab und setzen deine Rechte als Eigentümer professionell durch – außergerichtlich oder im Verfahren.

Haftung bei außergewöhnlichen Schäden

Manche Schäden entstehen nicht durch bauliche Mängel oder das Verhalten des Mieters, sondern durch außergewöhnliche Naturereignisse wie Sturm, Starkregen, Hagel oder Erdbeben. Solche Ereignisse werden rechtlich als höhere Gewalt eingestuft. Das bedeutet: Der Vermieter haftet grundsätzlich nicht, solange kein eigenes Verschulden vorliegt – etwa durch mangelnde Instandhaltung.

Beispielhafte Fälle höherer Gewalt:

  • Ein Erdbeben macht die Wohnung unbewohnbar
  • Starkregen verursacht einen Rückstau im Keller
  • Hagel beschädigt Fenster oder Dachflächen
  • Sturm deckt Dachziegel ab und Wasser dringt ein

Wann der Vermieter trotzdem haftbar gemacht werden kann:

  • Wenn notwendige Reparaturen nicht rechtzeitig erfolgt sind
  • Wenn die Immobilie bauliche Schwächen aufwies, die bekannt waren
  • Wenn Wartungs- oder Kontrollpflichten vernachlässigt wurden

Empfehlungen für Vermieter:

  • Abschluss einer Gebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz
  • Regelmäßige Kontrolle und Wartung der Immobilie dokumentieren
  • Schäden frühzeitig erkennen und unverzüglich beheben
  • Schriftliche Kommunikation mit Mietern bei Schadensfällen führen
  • Versicherungsansprüche im Ernstfall zeitnah geltend machen

Wichtig: Auch wenn du keine Schuld trägst, kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mietern oder Versicherungen kommen. Mit der Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel bist du für genau solche Situationen bestens gewappnetrechtlich abgesichert, durchsetzungsstark und professionell begleitet.

Haftung bei Schäden durch Dritte

Schäden, die durch Dritte verursacht werden, stellen eine besondere Herausforderung dar. Wer haftet, wenn ein Schaden durch einen Nachbarn, Besucher oder Handwerker entsteht? Auch in diesen Fällen gibt es klare rechtliche Regelungen, aber sie hängen oft von den Umständen ab. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie Sie bei Schäden durch Dritte vorgehen können.

Vandalismus und Diebstahl

Vandalismus und Diebstahl sind zwei der häufigsten Schäden durch Dritte. Wenn Unbefugte in die Wohnung einbrechen und dabei Türen oder Fenster beschädigen, ist grundsätzlich der Täter für den Schaden verantwortlich. In den meisten Fällen sollte jedoch die Versicherung des Mieters oder Vermieters für die Kosten aufkommen – abhängig von der jeweiligen Versicherungspolice.

Der Mieter ist dabei verpflichtet, für ausreichende Sicherung der Wohnung zu sorgen. Werden etwa Fenster oder Türen offen gelassen und dadurch ein Einbruch erleichtert, kann der Mieter haftbar gemacht werden. In solchen Fällen kommt unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Mieters zum Einsatz – vorausgesetzt, eine entsprechende Deckung ist vorhanden.

Wird der Vandalismus durch einen Dritten verursacht, kann der Mieter den Täter zur Verantwortung ziehen oder Schadensersatz über dessen Versicherung geltend machen.

Schäden durch Nachbarn

Schäden, die durch Nachbarn entstehen, sind häufig und können ebenfalls zu Haftungsfragen führen. Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Nachbar eine undichte Wasserleitung hat, durch die Wasser in die Wohnung des Mieters eindringt. In solchen Fällen ist in der Regel der Nachbar für den Schaden verantwortlich, und der Mieter kann seine Ansprüche gegenüber dem Nachbarn geltend machen. Verfügt der Nachbar über eine Haftpflichtversicherung, kann diese für die entstandenen Kosten aufkommen.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen die Haftung des Nachbarn nicht greift. Wenn zum Beispiel ein Schaden durch Fahrlässigkeit oder Missverständnisse verursacht wird, muss geprüft werden, ob die Haftpflichtversicherung des Nachbarn den Fall abdeckt – oder ob der Mieter die Kosten selbst tragen muss.

Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt

Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, stellen eine besondere Herausforderung dar. Unter dem Begriff „höhere Gewalt“ fallen unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Mieter oder Vermieter liegen, wie Naturkatastrophen, Kriege, Überschwemmungen oder schwere Stürme. Diese Ereignisse können massive Schäden an einer Immobilie verursachen, sei es durch Überschwemmung, Erdbeben, Feuer oder andere Katastrophen. Die Frage, wer in solchen Fällen haftet, hängt von der Art des Schadens und der Versicherungssituation ab.

Schäden durch Naturkatastrophen

Wenn ein Schaden durch ein Naturereignis verursacht wird – wie beispielsweise ein Erdbeben, ein Sturm oder eine Überschwemmung – ist die Haftung oft nicht eindeutig zu klären. Grundsätzlich haftet in diesen Fällen niemand direkt, da solche Ereignisse als höhere Gewalt gelten. Das bedeutet: Weder Vermieter noch Mieter können für die entstandenen Schäden verantwortlich gemacht werden. Versicherungen bieten hier oft den einzigen Schutz, um finanzielle Folgen abzufedern.

Sowohl Mieter als auch Vermieter können sich durch ihre Versicherungen absichern. Vermieter verfügen in der Regel über eine Gebäudeversicherung, die auch Naturkatastrophen abdeckt. Diese übernimmt oft Reparaturkosten für beschädigte Bauteile wie Dächer, Fenster oder Fassaden. Mieter sollten darauf achten, dass ihre Hausratversicherung auch Naturgefahren wie Sturmschäden einschließt – etwa, wenn durch ein zerstörtes Dach Wasser in die Wohnung eindringt.

Entstehen Schäden durch höhere Gewalt, ist es für beide Seiten wichtig, den Schaden unverzüglich zu melden und alle erforderlichen Schritte zur Schadensbegrenzung einzuleiten. In besonders gravierenden Fällen kann der Vermieter sogar verpflichtet sein, den Mieter vorübergehend anderweitig unterzubringen, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.

Schäden durch andere unvorhersehbare Ereignisse

Neben Naturkatastrophen gibt es auch andere unvorhersehbare Ereignisse, die erhebliche Schäden verursachen können – etwa Brände oder schwere Unfälle. Auch in diesen Fällen stellt sich die Frage: Wer haftet? Häufig greift auch hier eine Versicherung. Verursacht etwa ein Brand im Nachbarhaus Schäden in der Wohnung des Mieters, ist grundsätzlich der Verursacher haftbar. Doch in der Praxis sind Haftpflichtversicherungen der Beteiligten meist die erste Anlaufstelle für die Schadensregulierung.

Deshalb ist es besonders wichtig, dass auch Vermieter über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen, der außergewöhnliche und seltene Ereignisse abdeckt. Eine Elementarschadenversicherung ist hier ein gutes Beispiel: Sie übernimmt Schäden, die durch extreme Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen entstehen. Hat der Vermieter eine solche Versicherung nicht abgeschlossen und entsteht ein Schaden etwa durch mangelhafte Bauweise oder unzureichende Vorsorge, kann er im Ernstfall selbst haftbar gemacht werden.

Rechtliche Schritte im Falle eines Schadens

Wenn ein Schaden in der Wohnung auftritt und keine schnelle Einigung zwischen Mieter und Vermieter erzielt werden kann, ist es wichtig, rechtliche Schritte zu unternehmen, um den Schaden zu regulieren. Dies betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter, die bei Schäden in der Wohnung auf rechtliche Mittel zurückgreifen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Schadensmeldung und Dokumentation

Der erste Schritt nach einem Schaden ist immer die umgehende Schadensmeldung. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten den Schaden sofort dokumentieren, um im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen stichhaltige Beweise vorlegen zu können. Mieter sollten alle relevanten Informationen schriftlich festhalten und zusätzlich Fotos oder Videos vom Schaden machen, um den Zustand der Wohnung eindeutig zu belegen. Bei größeren Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden, empfiehlt es sich, auch Polizei oder Behörden zu benachrichtigen und eine formelle Schadensmeldung erstellen zu lassen.

Auch der Vermieter sollte eine lückenlose Dokumentation über das Schadensausmaß und die notwendigen Reparaturen anfertigen. Das ist besonders relevant, wenn ein Mieter den Schaden verursacht hat und eine Haftungsfrage im Raum steht. Eine klare, nachvollziehbare Dokumentation erleichtert zudem die Abwicklung mit der Versicherung und sorgt für eine schnellere Regulierung.

Schadensersatz und rechtliche Ansprüche

In Fällen, in denen ein Mieter oder Vermieter für den Schaden verantwortlich gemacht wird, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Wenn der Mieter fahrlässig einen Schaden verursacht – etwa durch das Verstopfen von Rohren infolge unsachgemäßer Nutzung –, hat der Vermieter das Recht, den Mieter für die Reparaturkosten verantwortlich zu machen. Der Mieter kann dabei verpflichtet sein, den gesamten Betrag oder einen Teil davon zu übernehmen – abhängig von der Schwere des Schadens und den vereinbarten Regelungen im Mietvertrag.

Auch Mieter haben rechtliche Möglichkeiten, wenn sie feststellen, dass der Vermieter für einen Schaden verantwortlich ist – etwa durch bauliche Mängel. Besteht zum Beispiel ein Defekt an der Heizung oder eine undichte Wand, sollte der Mieter den Vermieter schriftlich zur Schadensbehebung auffordern. Erfolgt keine Reaktion, kann der Mieter Mietminderung geltend machen oder rechtliche Schritte einleiten, um die Instandsetzung durchzusetzen.

Vermieterrechtsschutz: dein rechtlicher Rückhalt bei Schäden

Schäden in einer vermieteten Wohnung werfen nicht nur Fragen zum baulichen Zustand oder zur Gebäudeversicherung auf – oft geht es auch um die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder die Abwehr unberechtigter Forderungen. Genau hier setzt die Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel an: Sie schützt dich, wenn es im Schadensfall zu Streitigkeiten mit Mietern, Dritten oder sogar Versicherungen kommt.
Während eine Gebäudeversicherung typischerweise materielle Schäden an der Bausubstanz abdeckt (z. B. nach einem Rohrbruch oder Sturmschaden), sichert dich der Vermieterrechtsschutz ab, wenn es juristisch wird – etwa wenn:

  • der Mieter einen Schaden meldet, den du nicht verursacht hast
  • unberechtigte Mietminderungen geltend gemacht werden
  • du Schadenersatz vom Mieter einfordern möchtest
  • die Versicherung die Leistung verweigert und du rechtlich nachfassen musst
  • du dich gegen Vorwürfe der unterlassenen Instandhaltung verteidigen musst

Was die Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel für dich leistet:

  • Rechtliche Prüfung deiner Haftung im Schadensfall
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Mietern oder Gutachtern
  • Kostenübernahme für Anwalt, Gericht und Beweismittel (je nach Tarif)
  • Vertretung bei Klagen – sowohl aktiv als auch zur Abwehr
  • Unterstützung bei Streitigkeiten mit Gebäudeversicherern

Merken: Die Gebäudeversicherung schützt deine Immobilie – aber nur mit dem Vermieterrechtsschutz von Rechtsschutzengel sicherst du dich gegen die rechtlichen und finanziellen Folgen eines Schadensfalls ab. So bleibst du handlungsfähig – auch wenn es kompliziert wird.

Fazit: So handeln Vermieter im Schadensfall rechtssicher

Schäden in der vermieteten Wohnung sind mehr als nur ärgerlich – sie können schnell zu finanziellen Belastungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ob es sich um bauliche Mängel, Schäden durch den Mieter oder außergewöhnliche Ereignisse handelt: Als Vermieter bist du gefordert, schnell und rechtssicher zu reagieren.
Entscheidend ist, dass du Schäden zeitnah dokumentierst, deine Pflichten als Vermieter kennst und im Streitfall rechtlich gut aufgestellt bist. Denn nicht jeder Mieter ist einsichtig, nicht jede Forderung berechtigt – und nicht jede Versicherung leistet reibungslos.
Die Vermieterrechtsschutzversicherung von Rechtsschutzengel hilft dir genau hier weiter:

  • bei der Klärung von Haftungsfragen,
  • der Abwehr unberechtigter Ansprüche,
  • und der Durchsetzung deiner Rechte – auch vor Gericht.

Vergiss dabei nicht: Gebäudeversicherungen sichern nur den materiellen Schaden ab. Den rechtlichen Konflikt danach löst du nicht mit Policen, sondern mit einem starken Partner an deiner Seite.
Handel jetzt und sichere dich rechtlich ab, bevor der nächste Schaden zum Streitfall wird. Rechtsschutzengel schützt dein Eigentum – und sorgt dafür, dass du dich auf das konzentrieren kannst, was zählt: eine funktionierende Vermietung ohne unnötige Risiken.

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